BAFA FÖRDERUNG 2024 für Stickstoffgeneratoren - Druckluftanlagen & Gasmischer
Jetzt Bundesförderung für Stickstoffanlagen, Gasmischer & Druckluftanlagen sichern
Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten der BAFA für folgende Module im Bereich der N2 Stickstoffanlagen & Stickstoffgeneratoren für Prozessoptimierung, sowie für Druckluftanlagen & Gasmischer.
Sie brauchen einen Energieberater? Unser Team berät Sie bei Fragen unter der Telefonnummer 069 380 - 3740.
GEFÖRDERT WERDEN:
Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter) erhalten bis zu 45% Förderung vom Invest
Mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 35% Förderung vom Invest
Große Unternehmen (≥250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 25% Förderung vom Invest
FÖRDERFÄHIGE ANLAGEN:
INFINIT PSAL® SN
INFINIT PSAE
INFINIT N-KAT STANDALONE
INFINIT AIRCO MIXGAS
DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN
FÜR STICKSTOFFANLAGEN
1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen
2. Das Einsparpotential wird individuell ermittelt
3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater
DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN
FÜR DRUCKLUFTANLAGEN
1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen
2. Direkte Einreichung ohne Konzept möglich
DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN
FÜR GASMISCHER - MIXGAS
1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen
2. Das Einsparpotential wird ermittelt
3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater
Förderung für Maßnahmen aus Modul 1
Querschnittstechnologien
Bis zu 25% für kleine Unternehmen, 20% für mittlere Unternehmen der förderfähigen Kosten
Förderung nach: Artikel 38 AGVO
Die Nebenkosten sind bis zu einem Anteil von 30% der Investitionskosten förderfähig
Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro
Förderung für Maßnahmen aus Modul 2
Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
Bis zu 60% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen
Förderung nach: Artikel 41 AGVO
Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro
Förderung für Maßnahmen aus Modul 3
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Bis zu 45% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen
Förderung nach: Artikel 38 AGVO
Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro
Förderung für Maßnahmen aus Modul 4
Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Bis zu 45% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen
Bis zu 40% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei Abwärmeerschließung und für Maßnahmen außerbetrieblicher Abwärmenutzung − Dekarboniserungsbonus bis zu 10% zusätzlich zur Investition
Förderung nach AGVO oder De- minimis-Verordnung
Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro