BAFA FÖRDERUNG 2025 für Stickstoffgeneratoren - Druckluftanlagen & Gasmischer

Jetzt Bundesförderung für Stickstoffanlagen, Gasmischer & Druckluftanlagen sichern

Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten der BAFA im Bereich der Stickstoffeigenerzeugung, sowie für Druckluftanlagen und Gasmischer.

Sie brauchen einen Energieberater? Unser Team berät Sie bei Fragen unter der Telefonnummer 069 380 - 3740.

GEFÖRDERT WERDEN:

Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter) erhalten bis zu 60% Förderung
Mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 50% Förderung
Große Unternehmen (≥250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 40% Förderung

FÖRDERFÄHIGE ANLAGEN:

  • INFINIT PSAL SN

  • INFINIT PSAE

  • INFINIT N-KAT STANDALONE

  • INFINIT AIRCO MIXGAS

  • INFINIT DLS

DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN

FÜR STICKSTOFFANLAGEN (PSAL SN, PSAE, N-KAT STANDALONE)

  • 1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen

  • 2. Das Einsparpotential wird individuell ermittelt

  • 3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater

DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN

FÜR DRUCKLUFTANLAGEN (DLS)

  • 1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen

  • 2. Direkte Einreichung ohne Konzept möglich

DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN

FÜR GASMISCHER (MIXGAS)

  • 1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen

  • 2. Das Einsparpotential wird ermittelt

  • 3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater



Förderung für Maßnahmen aus Modul 1

Querschnittstechnologien

  • Förderfähigen Kosten: 25% für kleine Unternehmen | 20% für mittlere Unternehmen

  • Förderung nach: Artikel 38 AGVO

  • Die Nebenkosten sind bis zu einem Anteil von 30% der Investitionskosten förderfähig

  • Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro

Förderung für Maßnahmen aus Modul 2

Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

  • Förderfähigen Kosten bis zu: 60% kleine Unternehmen | 50% mittlere Unternehmen | 40% ohne KMU-Status

  • Förderung nach: Artikel 41 AGVO

  • Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro

Förderung für Maßnahmen aus Modul 3

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

  • Förderfähigen Kosten bis zu: 45% kleine Unternehmen | 35% mittlere Unternehmen | 25% ohne KMU-Status

  • Förderung nach: Artikel 38 AGVO

  • Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro

Förderung für Maßnahmen aus Modul 4

Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Basisförderung: 15% kleine Unternehmen | 10% mittlere Unternehmen

  • Premiumförderung bis zu: 45% kleine Unternehmen | 35% mittlere Unternehmen | 25% ohne KMU-Status

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